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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Vorbehaltlich schriftlicher anderweitiger Vereinbarungen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen der Firma Kraupatz Gase-Service GmbH.
Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von Firma Kraupatz Gase-Service GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlungen

Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er der Kraupatz Gase-Service GmbH Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt den Gase-Service außerdem, solange jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind. Der Kunde kann Forderungen gegen die Firma Kraupatz Gase-Service GmbH nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Angebote

Die Angebote von Kraupatz Gase-Service GmbH sind freibleibend, max. 14 Tage gültig und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Kraupatz Gase-Service GmbH die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail) oder durch Lieferung annimmt.

4. Preise, Preisänderungen

Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preis- und Konditionenliste. Sämtliche Preise von Kraupatz Gase-Service GmbH sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk (Rampe der vereinbarten Lieferstelle) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kraupatz Gase-Service GmbH ist berechtigt, nach billigem Ermessen die Preise anzupassen, um Kostenveränderungen Rechnung zu tragen (insbesondere Kostenveränderungen bezüglich Lohns, Energie, Kraftstoff oder Rohmaterial, Transport inkl. Maut oder Umweltauflagen).

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum der Kraupatz Gase-Service GmbH. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu veräußern. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe der, der Kraupatz Gase-Service GmbH geschuldeten Beträge, an Kraupatz Gase-Service GmbH ab. Eine Pfändung oder Inbesitznahme durch Dritte hat der Kunde unverzüglich Kraupatz Gase-Service GmbH mitzuteilen und Kraupatz Gase-Service GmbH die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten.

6. Lieferverzug

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, die Lieferzeit wurde von Kraupatz Gase-Service GmbH ausdrücklich und in Textform als verbindlich bestätigt. Im Falle des Lieferverzugs oder des Lieferausfalls kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern er der Kraupatz Gase-Service GmbH zuvor zur Bewirkung der geschuldeten Leistung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Annahme der Leistung nach Fristablauf ablehne und sofern die der Kraupatz Gase-Service GmbH gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist. Verzugsschäden werden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung ersetzt.

7. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen etc., befreien den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.

8. Transport/Umgang mit Gasen, Behältern und Paletten

Erfüllungsort sämtlicher Lieferverpflichtungen der Firma Kraupatz Gase-Service GmbH ist deren Betriebssitz. Der Transport der Gase einschließlich Behälter und Paletten erfolgt ab Rampe der Kraupatz-Auslieferstelle bis Bordsteinkante des Kunden. Der Gefahrübergang findet auch dann statt, wenn der Gase-Service den Transport der Ware zum Kunden übernimmt.
Bei Selbstabholung oder Übernahme durch Transportunternehmen, die der Kunde beauftragt hat, ist für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung der Kunde allein zuständig und verantwortlich. Wirkt die Kraupatz Gase-Service GmbH dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt die Kraupatz Gase-Service GmbH von Ansprüchen frei, die gegen die Kraupatz Gase-Service GmbH wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder nicht beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
Der Kunde hat die für den Umgang mit technischen/ medizinischen Gasen maßgebenden Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie die allgemeinen Regeln der Technik zu beachten. Der Kunde sichert zu, dass er die vorstehend in Bezug genommenen Bestimmungen kennt und beachten wird.
Gibt der Kunde eine Stahlflasche aus dem Mietbestand der Kraupatz Gase-Service GmbH entweder nicht oder in einem Zustand zurück, der auf eine grobe Fahrlässigkeit deutet oder eine Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so ist die Kraupatz Gase-Service GmbH berechtigt lnstandsetzungs-/Wiederbeschaffungskosten zu berechnen. Der Kunde haftet für die Folgen einer von ihm verursachten Verunreinigung der ihm überlassenen Stahlflaschen nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu gelten u.A. grobe Verschmutzungen durch nicht ablösbare Klebemittel oder Beschriftungen und Lebensmittelreste.

9a. Mietbehälter und Mietpaletten

Für Kraupatz-Behälter/-Paletten, die der Gase-Service dem Kunden überlässt, wird eine Miete in Rechnung gestellt. Die Flaschen bleiben Eigentum der Kraupatz Gase-Service GmbH.
Mit der Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig der Abschluss des Mietvertrages für Behälter/Paletten. Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach den jeweiligen Preislisten des Gase-Service.
Die mietweise überlassenen Behälter/Paletten hat der Kunde nach der Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an die Kraupatz-Lieferstelle während der Geschäftszeit der Lieferstelle zurückzugeben. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftliche Quittung der Kraupatz-Lieferstelle erfolgt.
Die in der Mietrechnung/ Liefernachweis ausgewiesenen Mietbestände an Kraupatz-Behältern/-Paletten beim Kunden hat dieser auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Liefernachweises bei der Kraupatz Gase-Service GmbH zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung/ Liefernachweis hat die Wirkung einer Saldenbestätigung.
Ein Zurückhaltungsrecht an Behältern/Paletten besteht nicht.

 

9b. Kundenbehälter

Sofern kein anderer schriftlicher Auftrag vorliegt, werden die bei Kraupatz Gase-Service GmbH eingehenden Behälter im Eigentum des Kunden gefüllt und gegen Berechnung der entsprechenden Kosten für Ware, Abfüllung sowie Fracht an den Kunden zurückgegeben. Soweit der Auftrag von einer Privatperson erteilt wird oder diese zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, umfasst der Kundenauftrag auch notwendige TÜV-Abnahme oder notwendige Reparaturen, die nach den geltenden Vorschriften vor der Füllung der Kundenbehälter durch die Füllwerke vorgenommen werden müssen.

9c. Kaufbehälter

Soweit der Kunde die Kraupatz-Behälter nicht gemäß § 9 a dieser AGB mietet, sondern käuflich erwirbt, erhält er mit der Zahlung der Ware Eigentum an den Kraupatz-Behältern. Die Kraupatz Gase-Service GmbH behält es sich vor, nicht die ihm von dem Kunden überlassenen Behälter, sondern gleichartige herauszugeben. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass in diesem Falle die Kraupatz Gase-Service GmbH Eigentum an den ihr von dem Kunden zur Befüllung zurückgegebenen Behältern und der Kunde Eigentum an den ihm befüllt von Kraupatz herausgegebenen Flaschen erhält. Soweit der Auftrag von einer Privatperson erteilt wird oder diese zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, umfasst der Kundenauftrag auch notwendige TÜV-Abnahme oder notwendige Reparaturen, die nach den geltenden Vorschriften vor der Füllung durch die Füllwerke vorgenommen werden müssen.

9d. Pfandbehälter

Der Kunde zahlt pro Behälter ein festgelegtes Pfandentgelt, wird der Behälter nicht mehr benötigt, erhält der Kunde das gezahlte Pfandentgelt pro Behälter zurück.

10. Warenrückgabe

Die Warenrückgabe von nicht-medizinischen Artikeln ist bis 14 Tage nach dem Kaufdatum möglich. Um eine Warenrückgabe innerhalt dieser Frist zu tätigen, müssen die Behälter ungenutzt, unbeschädigt und in ihrer Originalverpackung sein. Der Kunde muss außerdem den Kaufbeleg oder die Rechnung vorlegen können. Für die Rücknahme von gefüllten Behältern, werden von der Gutschrift 15% des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 20,- als Bearbeitungskosten abgezogen.

11. Haftung

Verletzt die Kraupatz Gase-Service GmbH vertragliche oder gesetzliche Pflichten und entsteht dadurch dem Kunden ein Schaden, so haftet Kraupatz Gase-Service GmbH nur im Umfang und im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Die Kraupatz Gase-Service GmbH haftet allerdings darüber hinaus, wenn die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Sofern der Versicherer aus anderen Gründen leistungsfrei sein sollte, haftet die Kraupatz Gase-Service GmbH gegenüber Kaufleuten im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur, sofern eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile gegeben ist und soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist; die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorsehbaren Schadens begrenzt. Gegenüber Nicht-Kaufleuten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit und bei Nichteintritt der Haftpflichtversicherung von der Kraupatz Gase-Service GmbH der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorsehbaren Schadens begrenzt.

12. Gewährleistung

Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach der Anlieferung, soweit dies nach dem ordnungsmäßigen Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Kraupatz Gase-Service GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
Schad- oder mangelhafte Behälter/Paletten dürfen nicht in Benutzung genommen werden. Sie sind in auffälliger Weise gekennzeichnet, unverzüglich zurückzusenden. Gleichzeitig mit der Rücksendung muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der Beanstandung angezeigt werden.
Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, kann der Kunde unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche kostenlose Nachlieferung verlangen. Soweit eine solche Nachlieferung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des auf die beanstandete Lieferung entfallenden Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.

13. Energiesteuerhinweis

Nach § 2 Abs. 3 Energiesteuergesetz Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. b) nach § 25 Abs. 1 Energiesteuergesetz Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist nach Wahl von der Kraupatz Gase-Service GmbH, Friedberg oder der Sitz des Kunden, soweit es sich bei diesem um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

15. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen verbindlich.